Vor wenigen Wochen haben der ORF-„Report“ und „Der Standard“ mit Recherchen über parlamentarische Mitarbeiter der FPÖ aufhorchen lassen, die früher Aktivisten der rechtsextremen Identitären waren und deshalb vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dies warf Fragen auf, besonders im Hinblick auf den Zugang dieser Personen zu klassifizierten Informationen, etwa zur Staatssicherheit.
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) lud in der Folge zu einer Präsidiale und gestern auch zu einem Gespräch im Parlament, an dem auch gestern Vertreterinnen und Vertreter des Innenministeriums, Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sowie die Chefin der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, teilnahmen.
„Besteht grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko“
Laut Rosenkranz sei dabei herausgekommen, dass keine der Personen unter Beobachtung des Staatsschutzes stünden. Auch gebe es keine Sicherheitsgefährdung durch parlamentarische Mitarbeiter. Der Verfassungsschutzbericht spreche zwar von mindestens vier Personen, die ehemalige Aktivisten der Identitären und nun parlamentarische Mitarbeiter seien. Dieser Zusammenhang sei im Zuge der Beobachtung der Identitären Bewegung durch die DSN festgestellt worden. Einzelpersonen, die parlamentarische Mitarbeiter sind, stünden jedoch trotz dieses Umstands nicht unter Beobachtung, hieß es in der Aussendung von Rosenkranz.
Das Innenministerium stellte seinerseits nach dem Treffen im Parlament klar, „dass die Einschätzungen des Verfassungsschutzes unverändert gilt: Wie im aktuellen Verfassungsschutzbericht dargelegt, sind mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) als parlamentarische Mitarbeitende tätig. Unabhängig davon, ob gegen einzelne Personen derzeit Beobachtungsmaßnahmen gesetzt werden, besteht aus Sicht des Verfassungsschutzes grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko, wenn ehemalige IBÖ-Mitglieder oder Aktivisten Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten.“
Auch dem ORF wurde erneut von Teilnehmenden des Treffens im Parlament bestätigt, dass der Verfassungsschutz Gruppen wie die Identitären – und alle, die in deren Umfeld auftreten – beobachtet würden. Wer genau, das könne aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage dem Parlament nicht übermittelt werden.
Ausweitung der Überprüfungen empfohlen
Für eine Änderung der Hausordnung des Parlaments, die auch den Zutritt regelt, ist der Nationalratspräsident formal zuständig. Er muss damit vorher die Präsidiale mit allen Parteienvertretern befassen, in der wiederum das Konsensprinzip gilt, es müssten also alle Fraktionen zustimmen. In der Aussendung des Parlamentschefs hieß es nun, dass er in der kommenden Präsidialkonferenz über den Termin berichten und weitere Themen zur Sprache bringen werde, die auf Vorschlag Leichtfrieds eingebracht worden seien.
Aus Sicht des Verfassungsschutzes seien Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in den sensiblen Unterausschüssen zu empfehlen, hieß es dazu in der Aussendung des Ministeriums.
Für den ständigen Zutritt ins Parlament sind grundsätzlich solche Überprüfungen vorgeschrieben, etwa für Journalisten und Journalistinnen sowie Arbeitskräfte von Fremdfirmen mit Dauerzutrittskarte. Abgeordnete bzw. deren Mitarbeitende erhalten ihre Dauerzutrittskarte dagegen auch ohne Überprüfung.
Der Verfassungsschutz stuft die Identitären als rechtsextrem ein. Die FPÖ distanzierte sich früher von der Bewegung, mittlerweile verweist man darauf, dass diese nicht verboten sei.